Aktuelle Corona Informationen

Seit dem 15. September 2021 wurde eine sog. Warn- und Alarmstufe eingeführt. Nach Erreichen dieser Stufen wird der Zugang für nicht-immunisierte (also weder geimpfte noch genesene) Personen reglementiert.

  • Basis- und Warnstufe

    Geimpfte und Genesene haben – wie bisher – ohne Einschränkungen Zutritt, müssen allerdings entsprechende Nachweise vorzeigen. Nicht-immunisierte Personen benötigen für den Zutritt einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis, der vorzuzeigen ist.

  • Alarmstufe I (gültig ab 28. Januar)

    Geimpfte (Nachweis mit Impfpass, Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage zurück liegen) und Genesene (Nachweis mit positivem PCR-Test, der mindestens 28 Tage oder maximal sechs Monate zurückliegt) haben ohne Einschränkungen Zutritt. Ausnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und Härtefälle.

    Von der 2G Regelung ausgenommen sind Kinder, Schülerinnen und Schüler bis einschl. 17. Jahren: Sie benötigen für ihren Besuch des Hotels nur einen Alters- oder Schulnachweis (kein negatives Antigen- oder PCR-Testergebnis, keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis). Diese Ausnahmeregelung gilt für Schulkinder bis einschl. 25.02.2022.

  • Weiterhin gültig sind die AHA-Regeln und die Einhaltung des Hygienekonzepts.

  • Die medizinische Maskenpflicht bleibt in allen Innenräumen verpflichtend und auch überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Personen ab 18 Jahren sollen eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen.

Generell gilt:

• In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht. Auch im Freien gilt die Maskenpflicht verpflichtend, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht auf den Hotelzimmern.

• Hinweis: Es gibt keine Ausnahme bei den Zugangsvoraussetzungen für beruflich bedingte Aufenthalte in Beherbergungsbetrieben.

• In einem Hygienekonzept ist dokumentiert, wie die Hygienevorgaben in unserem Hotel umgesetzt werden. Dazu zählt insbesondere:

– Die Umsetzung der Mindestabstandsempfehlung vornehmlich unter Darstellung anderweitiger Schutzmaßnahmen, wenn ein Abstand nicht eingehalten wird und die Regelung von Personenströmen.

– Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.

– Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.

– Die rechtzeitige und verständliche Information der Gäste über die geltenden Hygienevorgaben.

  • Wenn ein negativer Corona-Schnelltest als Zugangsvoraussetzung notwendig ist, muss dieser

  • vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden
  • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder
  • von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht werden.
  • Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Bei Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule reicht die Vorlage des Schülerausweises. Damit gelten Schüler automatisch als „getestet“!
  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

Kontaktdaten

Die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies erfolgt entweder mit der Luca-App oder auf Papier. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf das Hotel nicht betreten.